Aktuelle Information zur Vogelgrippe

Sicherheitsmaßnahmen im Risikogebiet

Auch die Gemeinde Weinitzen zählt zu einem Gebiet mit stark erhöhtem Risiko für das Auftreten von Vogelgrippe (Aviärer Influenza).

In diesem Gebieten gilt ab 50 gehaltenen Stück Geflügel gundsätzlich die Stallhaltepflicht für diese Tiere.

Bei Betrieben mit weniger als 50 Tieren gilt diese Pflicht nur dann nicht, wenn alle anderen Maßnahmen, die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko gelten, eingehalten werden.

Angesichts des derzeit gehäuften Auftretens von Krankheitsfällen bei Wildtauben wird dringend empfohlen, die nachstehenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen:
• Schützen Sie Ihre Vögel bestmöglich vor dem Kontakt zu Wildvögeln.
• Füttern und tränken Sie Ihre Tiere nur im Stall/unter einem Unterstand.
• Lagern Sie Futter und Einstreu geschützt vor Wildvögeln.
• Entfernen Sie regelmäßig Futterreste.
• Tränkwasser sollte nicht aus Oberflächengewässern stammen.
• Reinigen und desinfizieren Sie Transportbehältnisse und Gerätschaften regelmäßig.
• Wechseln Sie vor und nach dem Betreten Ihrer Tierhaltung strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie zwischen Straßen- und Stallschuhwerk.
• Waschen und desinfizieren Sie sich vor und nach dem Betreten Ihrer Tierhaltung die Hände.
• Beschränken Sie den Zutritt zu Ihren Tieren auf Personen, die unbedingt notwendig sind.

Anzeigepflicht
Besteht ein Verdacht der Krankheit ist umgehend der zuständige Amtstierarzt/die zuständige Amtstierärztin zu kontaktieren.

Merkblatt der Steiermärkischen Landesregierung, Veterinärdirektion als pdf.

Informationsschreiben des Bundesminsteriums und der AGES als pdf.