Heizkostenzuschuss

des Landes Steiermark 2025 / 2026

Durch den einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann noch bis 27. Februar 2026 in Ihrer Gemeinde beantragt werden.

Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026: 

  • Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
  • Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
  • Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.

Alle Informationen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen finden in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss