Adressänderung: Pensionsversicherungsträger

General information

Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Adressänderung zu informieren.

Personen, die im Ausland leben und eine Pension beziehen, gebührt generell keine Ausgleichszulage. Wenn Sie die zweiwöchige Meldefrist des Umzugs versäumen, kann der Pensionsversicherungsträger die zu Unrecht ausbezahlte Ausgleichszulage zurückfordern.

Affected

Personen, die eine Pension beziehen und ihre Adresse ändern

Requirements

  • Bezug einer Pension
  • Adressänderung
  • vorherige Meldung beim zuständigen Meldeamt (Magistrat oder Gemeindeamt)

Deadlines

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug

Competent authority

Procedure

Die Bekanntgabe des Umzugs bzw. der neuen Adresse erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.

Tip

Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihr Umzug Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.

Required documents

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Costs and fees

Für die Bekanntgabe der Adressänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.

Further information

Wenn Sie Ihre Pension von der Pensionsversicherung (PV) beziehen und in ein anderes Bundesland ziehen, ist nach dem Umzug auch eine andere Landesstelle der ÖGK für Ihre Krankenversicherung zuständig.

Legal basis

Das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B.ASVG, GSVG, BSVG)

Expert information

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Link to form

Authentication and signature

Keine Angaben

Means of redress or appeal

Keine Angaben

Assistance and problem-solving services

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen:
Ombudsstelle Versicherungsanstalten

Last update: 26.09.2024
Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion
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